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   FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07   

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https://dejure.org/2010,23515
FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07 (https://dejure.org/2010,23515)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.08.2010 - 6 K 3166/07 (https://dejure.org/2010,23515)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. August 2010 - 6 K 3166/07 (https://dejure.org/2010,23515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 20b UStG, § 3a Abs 3 Nr 1 UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung der aus einer Überlassung von Eintrittskarten für die Oper erzielten Umsätze zu den steuerpflichtigen Umsätzen zum Regelsteuersatz; Steuerbarkeit von während einer Reise im Ausland erbrachten Verpflegungsleistungen im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 40 Nr. 20b; UStG § 3 Abs. 3 Nr. 1
    Veranstalterbegriff im Sinne des § 4 Nr. 20b UStG; Veranstalter; Paketreise; Hotel; Speisen und Getränke; Übernachtung; Veranstaltung; Theater; Tickethändler; Sonstige Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veranstalterbegriff im Sinne des § 4 Nr. 20b UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06

    Kein steuerfreier Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Bezug genommen wird ferner auf die von der Klägerin im Aussetzungsverfahren 6 V 3503/06 vorgelegten Leistungsübersichten und Endabrechnungen der Klägerin an verschiedene Busreiseunternehmer (Bl. 82 bis 95 der Gerichtsakten des Verfahrens 6 V 3503/06).

    Das FA hält an der in der Einspruchsentscheidung vertretenen Rechtsauffassung fest und verweist auf den Beschluss des Senats vom 02.03.2007 über die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung in dem Verfahren 6 V 3503/06.

    Das Gericht hat ferner die Akten des Verfahrens 6 V 3503/06 wegen Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide für 2001 bis 2003 beigezogen.

    An dem im Beschluss über die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung vom 02.03.2007 in dem Verfahren 6 V 3503/06 vertretenen Rechtsstandpunkt hält der Senat insoweit nicht mehr fest.

  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Das FA habe das Urteil des BFH vom 15.01.2009 (V R 9/06) missachtet, wonach die fraglichen Leistungen als unselbständige Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung im Inland nicht steuerbar seien.

    Zur inländischen Steuerbarkeit der Restaurationsumsätze beruft sich das FA auf das BMF-Schreiben vom 04.05.2010 (BStBl. I 2010, 490), wonach die im Urteil des BFH vom 15.01.2009 (V R 9/06, BStBl. II 2010, 433) entwickelten Grundsätze insoweit nicht anzuwenden seien, als der BFH der Auffassung sei, dass Verpflegungsleistungen als Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung anzusehen seien und insoweit am Ort der Übernachtungsleistung erbracht würden.

    Diese Leistungen werden auch dann am Belegenheitsort des Hotels ausgeführt, wenn es sich um Leistungen eines Reiseorganisators gegenüber anderen Unternehmen handelt (BFH vom 15.01.2009 - V R 9/06, BStBl. II 2010, 433).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 15.01.2009 darauf abgestellt, dass - bezogen auf die Unterbringung und Verpflegung als Gesamtleistung - der auf die Verpflegung entfallende Anteil im zur Entscheidung stehenden Fall nur 12, 5% betrug (BFH vom 15.01.2009 a.a.O. unter II. 2. a.).

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Erforderlich ist (in Abgrenzung zu einer auf die bloße Erlangung der Eintrittskarten gerichteten Vermittlungs- oder Besorgungstätigkeit), dass der Veranstalter die Theatervorführung im eigenen Namen und für eigene Rechnung anbietet (BFH vom 26.04.1995 - XI R 20/94, BStBl. II 1995, 519; Schmidt UR 1969, 71 [74]; Schuhmann in Rau / Dürrwächter / Flick / Geist, UStG, Stand 5/2006, § 4 Nr. 20 Rn. 67; Stadie , UStG, 1. Aufl. 2009, § 4 Nr. 20 Rn. 14; Kossack in Offerhaus / Söhn / Lange, UStG, Stand 2/2009, § 4 Nr. 20 Rn. 32).

    Während ein Teil der Literatur die Auffassung vertritt, dass auch in diesem Fall eine steuerbefreite Veranstaltungsleistung vorliegt, sofern nur die Besucherorganisation gegenüber ihren Mitgliedern bzw. Nutznießern durch Aufdruck ihres Namens auf der Eintrittskarte, Einflussnahme auf den Spielplan oder anderweitig wie ein Veranstalter in Erscheinung tritt ( Oelmaier in Sölch / Ringleb, UStG-Kommentar, Stand 4/2008, § 4 Nr. 20 Rn. 52; Kraeusel in Reiß / Kraeusel / Langer, UStG, Stand 11/1996, § 4 Nr. 20 Rn. 60; Kossack in Offerhaus / Söhn / Lange, UStG, Stand 2/2009, § 4 Nr. 20 Rn. 32), formulieren die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur einen strengeren Veranstalterbegriff, demzufolge "Veranstalter" derjenige sein soll, der - über sein Auftreten im eigenen Namen und für eigene Rechnung hinaus - die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Theatervorführung abgehalten werden kann, wobei er die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Darbietung selbst bestimmt (BFH vom 25.11.1993 - V R 59/91, BStBl. II 1994, 336; BFH vom 26.04.1995 - XI R 20/94, BStBl. II 1995, 519; Huschens in Vogel / Schwarz, UStG, Stand 2/2010, § 4 Nr. 20 Rn. 90; Verweyen in Hartmann / Metzenmacher, UStG, Stand 2/2004, § 4 Nr. 20 Rn. 80).

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Bei der Würdigung dieses Begriffs sind die für und gegen dessen Erfüllung sprechenden Merkmale, denen im Einzelfall unterschiedliches Gewicht zukommen kann, gegeneinander abzuwägen (vgl. zur entsprechenden Merkmalsoffenheit des Unternehmerbegriffs i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG z.B. BFH vom 30.05.1996 - V R 2/95, BStBl. II 1996, 493; BFH vom 10.03.2005 - V R 29/03, BStBl. II 2005, 730).
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Der Annahme einer gegenüber den Busunternehmern erbrachten, steuerpflichtigen Veranstaltungsleistung i.S.d. § 4 Nr. 20 lit. b UStG steht auch der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung (vgl. BFH vom 31.05.2001 - V R 97/98, BStBl. II 2001, 658; BFH vom 09.10.2002 - V R 5/02, BStBl. II 2004, 470) nicht entgegen.
  • BFH, 30.05.1996 - V R 2/95

    Zur Frage der Selbständigkeit einer gastspielverpflichteten Opernsängerin

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Bei der Würdigung dieses Begriffs sind die für und gegen dessen Erfüllung sprechenden Merkmale, denen im Einzelfall unterschiedliches Gewicht zukommen kann, gegeneinander abzuwägen (vgl. zur entsprechenden Merkmalsoffenheit des Unternehmerbegriffs i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG z.B. BFH vom 30.05.1996 - V R 2/95, BStBl. II 1996, 493; BFH vom 10.03.2005 - V R 29/03, BStBl. II 2005, 730).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 5/02

    Lieferung und Einsaat von Getreide

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Der Annahme einer gegenüber den Busunternehmern erbrachten, steuerpflichtigen Veranstaltungsleistung i.S.d. § 4 Nr. 20 lit. b UStG steht auch der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung (vgl. BFH vom 31.05.2001 - V R 97/98, BStBl. II 2001, 658; BFH vom 09.10.2002 - V R 5/02, BStBl. II 2004, 470) nicht entgegen.
  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Veranstaltung einer sog. Pauschalreise jedoch umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche Leistung (BFH vom 20.11.1975 - V R 138/73, BStBl. II 1976, 307).
  • BFH, 25.11.1993 - V R 59/91

    Auto- und Motorradakrobatik - Eigenveranstaltlung

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Während ein Teil der Literatur die Auffassung vertritt, dass auch in diesem Fall eine steuerbefreite Veranstaltungsleistung vorliegt, sofern nur die Besucherorganisation gegenüber ihren Mitgliedern bzw. Nutznießern durch Aufdruck ihres Namens auf der Eintrittskarte, Einflussnahme auf den Spielplan oder anderweitig wie ein Veranstalter in Erscheinung tritt ( Oelmaier in Sölch / Ringleb, UStG-Kommentar, Stand 4/2008, § 4 Nr. 20 Rn. 52; Kraeusel in Reiß / Kraeusel / Langer, UStG, Stand 11/1996, § 4 Nr. 20 Rn. 60; Kossack in Offerhaus / Söhn / Lange, UStG, Stand 2/2009, § 4 Nr. 20 Rn. 32), formulieren die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur einen strengeren Veranstalterbegriff, demzufolge "Veranstalter" derjenige sein soll, der - über sein Auftreten im eigenen Namen und für eigene Rechnung hinaus - die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Theatervorführung abgehalten werden kann, wobei er die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Darbietung selbst bestimmt (BFH vom 25.11.1993 - V R 59/91, BStBl. II 1994, 336; BFH vom 26.04.1995 - XI R 20/94, BStBl. II 1995, 519; Huschens in Vogel / Schwarz, UStG, Stand 2/2010, § 4 Nr. 20 Rn. 90; Verweyen in Hartmann / Metzenmacher, UStG, Stand 2/2004, § 4 Nr. 20 Rn. 80).
  • BFH, 11.08.1960 - V 188/58 U

    Besteuerung des Umsatzes bei Gelegenheitsgesellschaften - Besteuerung der

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
    Bei einer Tourneedarbietung sollen z.B. sowohl der Tourneeveranstalter als auch der von diesem beauftragte örtliche Veranstalter die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können ( Schmidt UR 1969, 71 [74]; Schuhmann in Rau / Dürrwächter / Flick / Geist, UStG, Stand 5/2006, § 4 Nr. 20 Rn. 68; Stadie , UStG, 1. Aufl. 2009, § 4 Nr. 20 Rn. 14; Abschn. 106 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008, ähnlich BFH vom 11.08.1960 - V 188/58 U, BStBl. III 1960, 476, Beispiel Nr. 2).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2013 - 14 K 903/12

    Leistungsort: Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von

    Mit ihrer am 12. März 2012 erhobenen Klage beruft sich die Klägerin, vertreten durch ihren Prozessbevollmächtigten, im Wesentlichen auf die Entscheidungen des BFH vom 15. Januar 2009 V R 9/06, a.a.O. sowie der Finanzgerichte (FG) Kassel vom 25. August 2010 6 K 3166/07, Entscheidungen der FG - EFG - 2011, 272; Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Mai 2011 2 K 416/09, juris; Baden-Württemberg vom 24. August 2011 14 K 4549/09; Hannover vom 29. September 2011 5 K 319/10, EFG 2012, 2068 und Nürnberg vom 22. November 2011 2 K 1131/10, EFG 2012, 1884.

    Nach der Rechtsprechung des BFH sowie diverser FG (Urteile des BFH vom 15. Januar 2009 V R 9/06, a.a.O.; FG Kassel vom 25. August 2010 6 K 3166/07, a.a.O.; FG Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Mai 2011 2 K 416/09, a.a.O.; FG Baden-Württemberg vom 24. August 2011 14 K 4549/09; FG Hannover vom 29. September 2011 5 K 319/10, a.a.O. und FG Nürnberg vom 22. November 2011 2 K 1131/10, a.a.O.), der der erkennende Senat aus den dort genannten Gründen folgt, ist der Ort der sonstigen Leistungen (Verpflegung von Hotelgästen) am Belegenheitsort der betreffenden Hotels nach § 3a Abs. 1 Nr. 2 UStG und damit im Streitfall, nach § 1 Abs. 2 Satz 2 UStG, im Ausland (maßgeblich in X / EU).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2011 - 2 K 416/09

    Verpflegung von Hotelgästen als Nebenleistung zur Übernachtung - Ablehnung des

    bb.) Soweit das BMF in seinem Schreiben vom 04. Mai 2010 (BStBl I 2010, 490) eine hiervor abweichend Ansicht vertritt, bindet dies den Senat nicht (vgl. auch Hessisches Finanzgericht -FG-Urteil vom 25. August 2010, 6 K 3166/07, EFG 2011, 272).
  • FG Baden-Württemberg, 24.08.2011 - 14 K 4549/09

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auch das Hessische Finanzgericht (FG) habe mit Urteil vom 25. August 2010 6 K 3166/07 (Entscheidungen der FG (EFG), 2011, 272, Revision eingelegt BFH V R 33/10) entschieden, dass Verpflegungsleistungen Nebenleistungen zur Übernachtung sind.
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